Kleingedrucktes Großgeschrieben - unsere AGB's
Allgemeine Vertrags- und Mietbedingungen
Mit Ihrer Buchung werden unsere AGB's von Ihnen anerkannt. Unsere AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Gast und der Riebesell GbR als Vermieter.
Hausordnung
Die Hausordnung hängt im Flur des Stadthauses aus und ist einzuhalten.
Kurtaxe
Die Kurtaxe für die Stadt Heiligenhafen ist vor Ort bei Anreise in bar zu entrichten.
Zahlung
Bei Erhalt des Mietvertrages, der zugleich Ihre Rechnung ist, werden 50 % des Gesamtpreises fällig. Der Mietvertrag muss von Ihnen binnen 10 Tagen unterschrieben an uns zurückgesendet werden um ansonsten ggf. anderen Gästen den Vortritt zu lassen und eine Doppelbelegung zu vermeiden. Der Restbetrag muss bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei dem Vermieter eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 6-Wochenfrist wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen und sollte keine Überweisung vor Reiseantritt mehr möglich sein, können Sie in bar die Mietkosten vor Ort begleichen.
Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. den behördlichen Vorschriften entgegensteht.
Rücktritt / Rücktrittsgebühren
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurück treten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, wird pro angemietetes /-e Objekt/Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung fällig:
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, damit sind Sie im Krankheitsfalle vor den Rücktrittsgebühren abgesichert.
Aufhebung des Mietvertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurück treten.
Umgang mit der Mietsache
Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und am Abreisetag besenrein zu übergeben. Die Endreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt. Leichte Arbeiten, wie Abwaschen, Betten be- und abziehen, Decken falten, Geschirrspüler ausräumen, Mülleimer leeren, sind vom Mieter selbst zu erledigen. Außerdem müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. In haustierfreundlichen Ferienobjekten denken Sie bitte daran, dass Ihre Haustiere nicht auf die Polstermöbel oder Betten gehören, auch das Rauchverbot ist in den Nichtraucherobjekten strikt einzuhalten - hier haben wir Terrassen und bitten Sie draußen zu rauchen -. Bei Nichtbeachtung berechnen wir eine Aufwandspauschale für die Zusatzreinigung in Höhe von 100,00 € netto. Der Mieter haftet bei Verlust/Diebstahl der ihm ausgehändigten Schlüssel. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist und ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der Vertragspartner/Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
Druckfehler
Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
Gültig ab 24.05.2018
Gerichtsstand Oldenburg in Holstein